Ohne Treppen geht es bei mehrgeschossigen Gebäuden nicht. Sie verbinden die einzelnen Etagen miteinander und sind im Notfall auch der entscheidende Flucht- oder Rettungsweg. Entsprechend streng sind die Vorschriften zu ihrer Planung und Gestaltung. Eine Schlüsselrolle übernimmt dabei Edelstahl Rostfrei mit Qualitätssiegel: Nicht brennbar, korrosionsbeständig und extrem robust ist er eine lohnende Investition in nachhaltige Sicherheit.
Jedes Gebäude mit mehr als drei Vollgeschossen muss ein räumlich abgeschlossenes, innenliegendes Treppenhaus haben, das an eine Gebäudeaußenseite angrenzt. In Hochhäusern sind mindestens zwei solcher abgetrennten Treppenräume mit jeweils mindestens 1,25 Meter Laufweite als alternative Fluchtwegmöglichkeiten vorgeschrieben. All diese notwendigen Treppen dürfen von keinem Punkt im Gebäude weiter als 35 Meter entfernt sein, um in kürzester Zeit erreicht zu werden. Zudem müssen sie so angelegt sein, dass das Risiko minimiert ist, dass bei Gefahr hastig flüchtende Menschen stolpern oder fallen. Eine Fülle an Vorschriften – neben der DIN 18065 für Gebäudetreppen auch Landesbauordnungen, Technische Richtlinien für Schulbauten, Arbeits- oder Versammlungsstätten oder auch die Musterbauordnung – gilt es deshalb bei Planung und Bau von Fluchttreppen zu berücksichtigen. Dabei unterscheidet das Baurecht zwischen Fluchtwegen, auf denen Personen das Gebäude aus eigener Kraft verlassen können und Rettungswegen, die die Personenbergung durch Rettungskräfte ermöglichen. Abhängig von Gebäudegröße, -typologie und -nutzung sowie Anzahl und Art der Nutzer sind Abmessungen, Erreichbarkeit und Gestaltung strikt vorgeschrieben. Nicht minder enge Vorgaben gibt es zu Baustoffen für Unterkonstruktion, Stufen und Belag in Bezug auf Feuerwiderstand und Sicherheit. Alle Verordnungen unterscheiden zwischen notwendigen und nicht notwendigen Treppen. Letztere sind zusätzliche Treppen zur Haupttreppe, die im Falle des Falles als erster Fluchtweg dient. Bei öffentlichen Gebäuden gelten interne Verbindungstreppen, die nicht für den Publikumsverkehr zugänglich sind, als nicht notwendige Treppen. Deshalb müssen sie auch nur geringere Anforderungen erfüllen als für den ersten Rettungsweg notwendige. Diese müssen einen direkten Ausgang ins Freie ermöglichen und auf jedem Geschoss ein Fenster haben, das geöffnet werden kann. Dadurch ist es bei einem Brand als Rauchabzug, Fluchtweg oder auch Zugang für die Feuerwehr nutzbar.
Strikte Vorgaben zu Abmessungen und Ausführung
Treppentypen und -bauformen gibt es auch bei Fluchttreppen in großer Bandbreite: Ob gerade, gewendelt oder gewinkelt, ein- oder mehrläufig, mit oder ohne Richtungswechsel hängt vor allem von den räumlichen Gegebenheiten ab. Dabei richten sich die Abmessungen notwendiger Treppen nach Anzahl und Art der Personen, die die Treppe im Gefahrenfall gleichzeitig benutzen müssen. Für Krankenhäuser, Kindergärten oder Seniorenheime gelten naturgemäß höhere Sicherheitsvorschriften für die Gestaltung von Stufen, Handläufen oder Steigungen. Ansonsten schreiben die Landesbauordnungen für bis zu 20 Personen eine Treppenbreite von einem Meter, für bis 200 Personen 1,20 Meter und für bis zu 400 Personen 2,40 Meter vor. In Arbeits- oder Verkaufsstätten mit mehr als 500 Quadratmeter allgemein zugänglicher Fläche muss eine Fluchttreppe sogar mindestens zwei Meter breit sein. Grundsätzlich ist nach maximal 18 Stufen eine Unterbrechung durch ein Podest erforderlich, damit die Benutzer warten, sich ausruhen oder auch ausweichen können. Als Tragkonstruktionen der Fluchttreppen dienen Wangen, Holme, Spindeln oder angrenzende Wände. Für Stufen und Podeste ist eine waagerechte Ausrichtung vorgeschrieben.
Der zweite Rettungsweg wird an öffentlichen Gebäuden und mehrgeschossigen Wohnanlagen häufig auch als überdachte Stahltreppenkonstruktion an der Außenseite der Fassade, als außenliegender Treppenturm oder als umlaufende Fluchtbalkone, deren Laufstege durch Fluchttreppen und -türen verbunden werden, umgesetzt. Alle Arten von Fluchttreppen – innen wie außen – müssen bei der Materialwahl und der Gestaltung von Geländern, Handläufen und Stufenbelägen hohe Anforderungen erfüllen. So sind gesicherte Tragfähigkeit auch bei extremen Bedingungen – also beispielsweise Temperaturbeständigkeit und Nichtbrennbarkeit der eingesetzten Materialien – Grundvoraussetzung für eine Verwendungsgenehmigung. Für Außentreppen sind zudem für Stufen und Podeste rutschhemmende sowie poröse Oberflächen vorgeschrieben, um auch bei Regen eine sichere Benutzung und Abfließen des Wassers zu gewährleisten. Insbesondere die Stufenkanten und Auftritte müssen rutschfest ausgeführt sein. Zudem dürfen Fluchttreppen im Außenraum auch nach jahrelangen Witterungseinflüssen weder rosten noch verspröden.
Nachhaltige Sicherheit durch Edelstahl Rostfrei
Dieses anspruchsvolle Eigenschaftsprofil paart Edelstahl Rostfrei mit robuster Haltbarkeit, Wartungsfreiheit und attraktiver Optik. Die hohe Korrosionsbeständigkeit und mechanische Belastbarkeit des Werkstoffs werden maßgeblich durch die chemische Zusammensetzung der gewählten Edelstahlsorte bestimmt. Ausschlaggebend für nachhaltige Sicherheit von Edelstahl Rostfrei im Fluchttreppenbau ist die sachgerechte Materialauswahl und fachgerechte Verarbeitung. Alle nichtrostenden Stähle weisen mindestens 10,5 Prozent Chromgehalt und maximal 1,2 Prozent Kohlenstoff auf. Je nach Korrosionsbeanspruchung und Einsatzzweck wählt der Fachmann aus dem breiten Gütenspektrum die jeweils optimal ausgelegte Legierung. Die mit Abstand am häufigsten verwendete Edelstahlsorte ist 1.4301. Sie lässt sich gut verformen und schweißen. Außerdem können alle Verfahren zur mechanischen und thermischen Trennung oder spanenden Fertigung angewendet werden. In Küstennähe sollten jedoch höher legierte Sorten zum Einsatz kommen, die den hier vorherrschenden aggressiven Bedingungen entsprechend gut gewachsen sind. Bereits geringe Molybdän-Gehalte (Mo) verbessern ihre Beständigkeit gegen Umwelteinflüsse. Stufenbeläge aus Gitterrosten der Werkstoffgüte 1.4301 mit gebeizter Oberfläche bieten durch ihre rutschhemmende Antrittskante und Oberflächengestaltung die gebotene Rutschfestigkeit bei Nässe, Schnee oder Eis. Zusätzliche Sicherheit geben Produkte mit einer zur optischen Markierung doppelt gelochten Vorderkante, wodurch die Stufenübergänge besser zu erkennen sind. Geländerhohe Wangen aus Lochblech oder Geländer mit Füllungen aus Gittern, Stäben, Netzen oder Seilen verhindern, dass Menschen und größere Gegenstände von der Fluchttreppe abstürzen. Gleichzeitig verleihen sie der lebensrettenden Fluchttreppenkonstruktion eine leichte Optik. Rohrhandläufe aus Edelstahl Rostfrei mit Qualitätssiegel unterstreichen durch ihre wahlweise gebürstete, matte oder hochglänzende Oberfläche diese elegante Wirkung. Handläufe an Fluchttreppen müssen ohne Unterbrechung über den gesamten Treppenlauf führen und dürfen an ihrem Ende weder gebogen noch abgewinkelt sein. Nur so wird verhindert, dass die Benutzer bei einer Flucht daran hängenbleiben. Abhängig von Konstruktion, Einsatzzweck und geforderter Tragfähigkeit werden für den Bau von Fluchttreppen Profile oder Bleche aus warmgewalztem Edelstahl Rostfrei ausgewählt. Die zur statischen Berechnung notwendigen Kennzahlen halten die Hersteller für Planer bereit. Unverzichtbar für eine dauerhafte Korrosionsbeständigkeit und hochwertige Optik ist, dass bei der Montage auch alle Verbindungselemente wie Schrauben, Unterlegscheiben oder Anker zur Befestigung an der Fassade ausschließlich aus Edelstahl Rostfrei sind. Auf Nummer sicher gehen Bauherren mit der Wahl von Fachfirmen, die das international geschützte Qualitätssiegel tragen dürfen und sich damit zu sach- und fachgerechter Umsetzung verpflichten. Denn Sicherheit ist ein kostbares Gut. Fluchttreppen aus Edelstahl trotzen der Zerstörung durch Feuer bei Temperaturen von über 500 Grad Celsius, bieten auch extremsten Witterungsbedingungen dauerhaft die Stirn und sind deshalb in der Not ein Lebensretter von unbezahlbarem Wert.
Pressekontakt
impetus.PR
Ursula Herrling-Tusch
Charlottenburger Allee 27–29
D-52068 Aachen
Telefon: +49 (0) 241/189 25-10
Telefax: +49 (0) 241/189 25-29
E-Mail: herrling-tusch@impetus-pr.de
Internet: www.impetus-pr.de