Geländer sind zentrale Gestaltungselemente für jeden Außen- und Innenbereich. Sie bieten Schutz vor Absturz, Sicherheit beim Treppensteigen und ein Gefühl der Geborgenheit auf Balkon und Terrasse. Ein Geländer aus Edelstahl Rostfrei verbindet eine auf die jeweilige Gegebenheit angepasste Funktion perfekt mit stilvoller Optik. Das macht es für Jahrzehnte zu einer glänzenden Investition.
Geländer und Handlauf werden umgangssprachlich oft gleichgesetzt. Doch nicht jeder Handlauf hat ein Geländer, jedes Geländer besitzt allerdings einen Handlauf. Insbesondere Kinder, ältere Menschen und solche mit Behinderung schätzen den zusätzlichen Halt durch einen Handlauf. Ein optisch zum Stil des Hauses passendes Geländer verwandelt die Außentreppe in ein einladendes Entree. Im Garten mit verschiedenen Ebenen und rutschigem Boden geben Geländer Halt und bewahren vor einem Sturz. Besonders elegant und komfortabel sind Handläufe aus Edelstahl mit integrierten LED. Sie beleuchten dezent die Stufen und inszenieren die Gestaltung eindrucksvoll. Runde oder ovale Handläufe sind besonders ergonomisch. Außerdem verhindern sie, dass im Winter ein Wasserfilm darauf verbleibt und gefriert.
Balkon- und Terrassengeländer erfüllen nicht nur als unverzichtbare Absturzsicherung ihren Dienst, sondern geben viel Freiraum, dem Haus eine persönliche und hochwertige Note zu verleihen. Denn bei der Art der Geländerfüllung ist erlaubt, was gefällt: Das Spektrum reicht von Verbundsicherheitsglas (VSG) über Lochblech, Gitter, Metallgewebe, Vierkant- oder Rundstäbe, Rohre und Drahtseile bis hin zu aufwendig gestalteten Ornamenten. Besonders großer Beliebtheit erfreuen sich komplette Systeme aus Pfosten, Handläufen und Füllungen aus Edelstahl Rostfrei. Im Gegensatz zu Holz trotzt dieser Werkstoff dauerhaft Witterung und Temperaturschwankungen. Verglichen mit Glas überzeugt Edelstahl durch den deutlich geringeren Pflegeaufwand. Korrosionsbeständig, robust und wartungsfrei lassen Geländer aus nichtrostendem Stahl keinen Wunsch offen. Ob Bausätze zur Selbstmontage oder maßgeschneiderte Designlösungen: Produkte und Anbieter, die das international geschützte Markenzeichen Edelstahl Rostfrei tragen, stehen für sachgerechte Materialwahl und fachgerechte Verarbeitung.
Vor dem Kauf eines Geländers ist es allerdings wichtig, sich über die regional gültigen baurechtlichen Bestimmungen zu informieren. Denn je nach Gebäudeart, Absturzhöhe und Landesbauordnung variieren die Vorschriften. Eine erste Orientierung zu Mindestmaßen für die Absturzsicherung gibt die DIN 18065. Sie wurde von den meisten Landesbauämtern weitgehend übernommen, die Details müssen dennoch stets vor Ort geklärt werden.
Grundsätzlich ist bei Treppen mit mehr als drei Stufen ein Treppengeländer Pflicht. Um Abstürze, Unfälle sowie Über- und Durchklettern von Kleinkindern zu vermeiden, gelten für Geländer aller Art in der Regel folgende Vorgaben: Bei einer Absturzhöhe von bis zu zwölf Metern muss die Geländerhöhe mindestens 90 Zentimeter betragen. Ist die mögliche Absturzhöhe größer, beträgt die vorgeschriebene Geländerhöhe sogar 110 Zentimeter. Zudem darf der lichte Abstand zwischen den Geländerstäben bis zu einer Höhe von 60 Zentimetern nicht größer als zwölf Zentimeter sein, damit kein Kinderkopf hindurchpasst. Unter dem Geländer beträgt die maximal erlaubte Höhe deshalb ebenfalls zwölf Zentimeter. Damit horizontale Stäbe Kindern nicht als Leiter dienen, dürfen sie bis zu einer Höhe von 70 Zentimetern maximal zwei Zentimeter Abstand voneinander haben. Für Ausfachungen bei Gittern oder Löchern gilt eine maximale Größe (in der Diagonale gemessen) von vier Zentimetern. In vielen Bundesländern sind horizontale Geländerfüllungen sogar ganz verboten.
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