Die Geltungsdauer der ABZ Z-30.3-6 für Erzeugnisse, Verbindungsmittel und Bauteile aus nichtrostenden Stählen vom 22. April 2014 lief am 01. Mai 2017 aus. Sie wurde nun vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) aktualisiert und die Geltungsdauer bis 01. Mai 2022 verlängert. Die Aktualisierung der Zulassung mit gleicher Nummer und gleichem Gegenstand reduziert die Regelungen zu Werkstoffauswahl und Bemessung auf Verweise zur DIN EN 1993-1-4 (Eurocode 3). Die Aussagen beispielsweise zu Verbindungsmitteln und Kaltverfestigungsstufen sowie zur Ausführung, insbesondere zum Schweißen und Korrosionsschutz, werden aber wie bisher zugelassen fortgeschrieben. Damit steht Planern, Prüfingenieuren, Architekten und Metallbauern weiterhin ein in sich geschlossenes Regelwerk für den Einsatz nichtrostender Stähle im bauaufsichtlichen Bereich zur Verfügung.
Die Informationsstelle Edelstahl Rostfrei gibt die neue ABZ Z-30.3-6 als Sonderdruck 862 heraus, der als Download oder als gedrucktes Einzelexemplar kostenfrei abgerufen werden kann:
Informationsstelle Edelstahl Rostfrei
Sohnstraße 65, 40237 Düsseldorf
Fax Nr.: 0211/6707-344
E-Mail: info@edelstahl-rostfrei.de
www.edelstahl-rostfrei.de/Publikationen/ISER-Publikationen